Verwalter:innen in Exekutionssachen
Bei Zwangsverwaltung einer Liegenschaft oder bei einer Unternehmensexekution bestellt das Gericht eine:n Verwalter:in aus dieser Liste.
Die Liste wird gerade aus der Justiz übernommen. Bitte schauen Sie morgen wieder vorbei.
Häufige Fragen
Wann braucht es eine:n Verwalter:in in Exekutionssachen?
Etwa bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft: Die Person verwaltet sie und zahlt aus den Erträgen die Gläubiger:innen.
Quelle: Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Justiz (Ediktsdatei und Listen nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz). Wer hier nicht stehen möchte, schreibt an support@firmenbuchdaten.at; wir blenden den Eintrag aus.