Rechnungslegungspflicht: wer in Österreich bilanzieren muss
Ob ein Unternehmen eine doppelte Buchführung mit Bilanz braucht, regelt § 189 UGB. Für Kapitalgesellschaften gilt sie immer, für die anderen entscheidet der Umsatz. Hier stehen die Schwellen, der Zeitpunkt und die Ausnahmen.
Immer rechnungslegungspflichtig
Unabhängig vom Umsatz müssen nach § 189 Abs. 1 UGB bilanzieren:
- Kapitalgesellschaften: GmbH, FlexCo und AG
- Unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, etwa die GmbH & Co KG
Ab 700.000 Euro Umsatz
Alle anderen Unternehmer:innen werden rechnungslegungspflichtig, wenn die Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils 700.000 Euro übersteigen. Die Pflicht beginnt dann ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr.
Liegen die Umsatzerlöse in einem Jahr über 1.000.000 Euro, beginnt die Pflicht schon mit dem folgenden Geschäftsjahr. Fällt der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 700.000 Euro, endet die Pflicht ab dem folgenden Jahr.
Ausnahmen
§ 189 Abs. 4 UGB nimmt bestimmte Gruppen von der Umsatzschwelle aus. Für sie gilt die Rechnungslegungspflicht des UGB nicht, auch bei höherem Umsatz:
- Angehörige der freien Berufe, etwa Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen
- Land- und Forstwirt:innen
- Unternehmer:innen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder sonstigen außerbetrieblichen Einkünften
Rechnungslegung, Offenlegung, Größenklasse
Die drei Begriffe werden oft verwechselt. Rechnungslegung heißt: Es gibt eine Bilanz nach UGB. Offenlegung heißt: Der Jahresabschluss wird beim Firmenbuch eingereicht und ist dort einsehbar. Die Offenlegungspflicht nach § 277 UGB trifft nur Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co KG, nicht die bilanzierende OG oder das Einzelunternehmen.
Die Größenklasse nach § 221 UGB bestimmt bei Kapitalgesellschaften, wie viel vom Abschluss offengelegt wird: Kleinstgesellschaften reichen nur eine verkürzte Bilanz ein, große den vollen Abschluss mit Lagebericht.
Was Sie auf firmenbuchdaten.at sehen
Für jede eingetragene Firma zeigen wir die Liste der beim Firmenbuch eingereichten Jahresabschlüsse mit Stichtag, Einreichdatum und Größenklasse. Fehlt ein Abschluss, kann das an fehlender Offenlegungspflicht liegen, etwa bei einer OG, oder an einer Verspätung.
Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob Ihr eigenes Unternehmen bilanzieren muss, klärt die Steuerberatung anhand der konkreten Umsätze.
Häufige Fragen
Muss ein Einzelunternehmen bilanzieren?
Nur ab der Umsatzschwelle: zweimal hintereinander über 700.000 Euro oder einmal über 1.000.000 Euro. Darunter reicht die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Muss eine kleine GmbH eine Bilanz erstellen?
Ja, jede GmbH bilanziert, auch ohne Umsatz. Kleinstgesellschaften dürfen den Abschluss verkürzt offenlegen.
Ab wann gilt die Pflicht nach dem Überschreiten?
Nach zwei Jahren über 700.000 Euro ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr, nach einem Jahr über 1.000.000 Euro ab dem folgenden Geschäftsjahr.
Steht die Rechnungslegungspflicht im Firmenbuch?
Nicht als Eintrag. Sichtbar ist nur die Folge: Kapitalgesellschaften reichen ihre Abschlüsse ein, die Liste steht auf jeder Firmenseite.
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Quellen
Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.
Quelle: Österreichisches Firmenbuch, Republik Österreich, vertreten durch das BMJ, offene Daten unter CC BY 4.0.