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Verwalter:innen in Exekutionssachen

Bei Zwangsverwaltung einer Liegenschaft oder bei einer Unternehmensexekution bestellt das Gericht eine:n Verwalter:in aus dieser Liste.

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Häufige Fragen

Wann braucht es eine:n Verwalter:in in Exekutionssachen?

Etwa bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft: Die Person verwaltet sie und zahlt aus den Erträgen die Gläubiger:innen.

Quelle: Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Justiz (Ediktsdatei und Listen nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz). Wer hier nicht stehen möchte, schreibt an support@firmenbuchdaten.at; wir blenden den Eintrag aus.